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Freistellungsmöglichkeiten
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Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. 

 

Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird der Lohn fortgezahlt. Geregelt ist dies im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz und im Berliner Bildungsurlaubsgesetz, ausschlaggebend welches Gesetz für wen gilt ist der Arbeitsort.  

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichtert berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen".

 
Brandenburger Weiterbildungsgesetz PDF Drucken E-Mail

Wer hat Anspruch? Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer/ innen und Auszubildende, deren Arbeitsstätte in Brandenburg liegt. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses.

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Berliner Bildungsurlaubsgesetz PDF Drucken E-Mail

Wer hat Anspruch? Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Angestellte haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem Bildungsurlaubsgesetz oder nach der Sonderurlaubsverordnung. Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin.

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